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17. April, Heidelberg
RA Dr. Anette Oberhauser / RA Michaela Hermes: Heilen, Werben und Recht
Dieses Seminar bietet Ärzten, Heilpraktikern, Psychologen/Psychotherapeuten, Heilern und anderen heilkundlich Tätigen Antworten auf heikle juristische Fragen. Zur Verfügung stehen ihnen die beiden Rechtsanwältinnen Dr. Anette Oberhauser und Michaela Hermes LL.M., die in Kooperation mit der Stiftung AUSWEGE verbunden sind und deren Rechtsabteilung bilden. Beide haben langjährige Erfahrungen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der alternativen Heilweisen. “Schritt für Schritt lernen Sie den Umgang mit wichtiger Rechtsprechung für ihren Praxisalltag kennen”, so kündigen die beiden an. “Auch ohne Vorkenntnisse sind Sie in der Lage, Ihr neu erworbenes Wissen umzusetzen und verlieren dabei die Angst im Umgang mit dem Rechtssystem.
Üben Sie selbst, Entscheidungskompetenz zu entwickeln. Dabei lernen Sie, ihr Werbematerial zu überarbeiten. Bringen Sie bitte Flyer, Broschüren oder anderes Werbematerial mit.
Keine Sorge, in unserem Seminar erwarten Sie nicht nur 7 Stunden Vorträge. Auch im Rahmen von Rollenspielen, Teamarbeit u.a. wollen wir das Recht greifbarer machen.”
Nach der Veranstaltung werden Sie feststellen, wie viel Spaß Recht machen kann.”
Als Hauptthemen sind die Abgrenzung Heilen/ Ausübung der Heilkunde, Heilmittelwerberecht und Haftungsrecht/Praxisalltag vorgesehen. Auch auf die veränderte Rechtslage für Geistheiler nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004, das neue Fragen aufgeworfen hat, wird eingegangen.
Zertifizierte Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten wird beantragt.
Wo? 69118 Heidelberg, Schloß Wolfsbrunnenweg 29 (HSI - Helm Stierlin Institut), www.hsi-heidelberg.com
Anfahrt: s. www.google.de, “Maps”
Datum: Samstag, 17. April 2010, 10 bis 18 Uhr
Preis: 159 Euro
Teilnehmer: 20 bis 36
Anmeldung hier.
RA Dr. Anette Oberhauser. “Ohne die Synergie von Schul- und Alternativmedizin wäre ich blind”, bekennt die stark sehbehinderte Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser. “Das ist der Hauptgrund, warum ich mich für ein ganzheitliches Gesundheitssystem einsetze. Meine Vision: alternative Heilverfahren ernstnehmen und ihre Rechtsposition verbessern.” Frau Oberhauser studierte Rechtswissenschaften, mit Englisch und Spanisch als Nebenfächern, an der Universität Augsburg, außerdem Mediation an der Fernuniversität Hagen. Seit Anfang 1997 hält sie Vorträge und Seminare an Heilpraktikerschulen und Pflegefachschulen. Anfang 2000 eröffnete sie in Nürnberg eine eigene Kanzlei. Im Jahre 2006 promovierte sie mit dem Thema “Zivilrechtliche Aspekte der ganzheitlichen Medizin”. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Medizinrecht.
RA Michaela Hermes LL.M. (Medizinrecht) ist nach ihren Studien in Bonn und San Diego sowie einem anschließenden Referendariat am Kammergericht Berlin seit 1997 als selbständige Rechtsanwältin tätig. In ihrer Kanzlei befasst sie sich schwerpunktmäßig mit Medizinrecht.
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